Klinikum Südstadt Rostock
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Klinikum Südstadt Rostock
Qualitätsbericht 2010

Hospiz am Klinikum

Aufnahme / Kosten

 

Jeder Krankenversicherte mit einer Erkrankung,

 

  • die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
  • bei der Heilung ausgeschlossen ist
  • die palliativmedizinische Behandlung notwendig macht oder wünschen lässt
  • die Krankenhausbehandlung nicht erfordert

kann im Hospiz aufgenommen werden.

 

Betroffene können sich im Hospiz selbst anmelden oder anmelden lassen.

 

Um in unserem Hause Aufnahme zu finden, muss ein Antrag mit ärztlicher Stellungnahme bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse über uns erfolgen.

Bei den Antragsformalitäten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Nach vorheriger telefonischer Absprache ist eine Besichtigung der Einrichtung möglich.

 

 

Die in freundlicher und wohnlicher Atmosphäre eingerichteten Zimmer mit rollstuhlgerechtem Bad liegen ebenerdig und verfügen größtenteils über eine mit dem Bett befahrbare Terrasse. Bilder und persönliche Gegenstände können mitgebracht werden. Auch Haustiere dürfen zu Besuch kommen.

 



Bild v. Patienten-/Gästezimmer

Angehörige sind bei uns jederzeit herzlich willkommen und können ihre Familienmitglieder und Freunde rund um die Uhr besuchen und begleiten - auch ihnen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Gegen eine Kostenerstattung können Angehörige und Freunde im Bewohnerzimmer oder gelegentlich im Gästezimmer übernachten.

Das Leben soll so häuslich und individuell wie möglich gestaltet werden.

 

 


Unsere Bewohner bestimmen zu jeder Zeit den Weg, den sie in ihrer letzten Lebensphase gehen möchten - wir gehen ihn mit. Es besteht auch für die Bewohner, Angehörigen und Freunde die Möglichkeit, selbst Essen zuzubereiten.

Eine Entlassung auf eigenen Wunsch in die Häuslichkeit zurück ist zu jeder Zeit selbstverständlich möglich.

 


Die Kosten des Hospizaufenthaltes werden anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse § 39 a SGB V, der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anlehnung an die individuelle Pflegestufe § 43 SGB XI und eine Eigenleistung des Hospizes (Spenden) getragen. Für die Bewohnerinnen/den Bewohner selbst entsteht kein Eigenanteil, Privatkassen übernehmen i.d.R. im Rahmen eines Kulanzverfahrens die Kosten der Hospizversorgung in gleicher Höhe wie die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung.

 

 

 

 

 

 

 

Um in unserem Hause Aufnahme zu finden, muss ein Antrag mit ärztlicher Stellungnahme bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse über uns erfolgen.

 

 


 

 

 

 

Hospiz am Klinikum Südstadt

Südring 79/80

18059 Rostock

Tel.: 0381- 4401 6668

Fax: 0381- 4401 6688

hospiz(at)kliniksued-rostock.de

 

 

 

Spendenkonto:

Rostocker VRBank

BLZ: 130 900 00

Konto: 1080431

 

Benefiz-CD


Benefizaktion Kerzenleuchter

letzte Änderung: 17.11.2011