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Spendenkonto

Hospiz am Klinikum Südstadt Rostock

Ostseesparkasse

IBAN: DE50 1305 0000 0205 7777 75

BIC: NOLADE21ROS

Bei Verwendungszweck bitte Name und Adresse angeben und Spendenquittung erwünscht!

Antrag auf Kostenübernahme

Ihr Aufenthalt

Die Aufnahme

Jeder Krankenversicherte mit einer Erkrankung,

kann im Hospiz aufgenommen werden. Betroffene können sich im Hospiz selbst anmelden oder anmelden lassen.

Um in unserem Hause Aufnahme zu finden, muss ein Antrag mit ärztlicher Stellungnahme bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse eingereicht werden. Bei den Antragsformalitäten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Nach vorheriger telefonischer Absprache ist eine Besichtigung der Einrichtung möglich.

Ihre Zeit bei uns

Die in freundlicher und wohnlicher Atmosphäre eingerichteten Zimmer mit rollstuhlgerechtem Bad liegen ebenerdig und verfügen größtenteils über eine mit dem Bett befahrbare Terrasse. Bilder und persönliche Gegenstände können mitgebracht werden. Auch Haustiere dürfen zu Besuch kommen.

Angehörige sind bei uns jederzeit herzlich willkommen und können ihre Familienmitglieder und Freunde rund um die Uhr besuchen und begleiten - auch ihnen gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Gegen eine Kostenerstattung können Angehörige und Freunde im Bewohnerzimmer oder gelegentlich im Gästezimmer übernachten.

Das Leben soll so häuslich und individuell wie möglich gestaltet werden.

Unsere Bewohner bestimmen zu jeder Zeit den Weg, den sie in ihrer letzten Lebensphase gehen möchten - wir gehen ihn mit. Es besteht auch für die Bewohner, Angehörigen und Freunde die Möglichkeit, selbst Essen zuzubereiten.

Eine Entlassung auf eigenen Wunsch in die Häuslichkeit zurück ist zu jeder Zeit selbstverständlich möglich.

Der Kostenüberblick

Die Kosten des Hospizaufenthaltes werden anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse § 39 a SGB V, der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anlehnung an die individuelle Pflegestufe § 43 SGB XI und eine Eigenleistung des Hospizes getragen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner selbst entsteht kein Eigenanteil, Privatkassen übernehmen i.d.R. im Rahmen eines Kulanzverfahrens die Kosten der Hospizversorgung in gleicher Höhe wie die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung.

Um in unserem Hause Aufnahme zu finden, muss ein Antrag mit ärztlicher Stellungnahme bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse über uns erfolgen.