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Wir für Sie

Unser Anliegen

Das stationäre Hospiz am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock mit 10 Einzelzimmern, in dem Schwerstkranke und Sterbende aufgenommen werden, soll eine Herberge für Menschen sein, die durch eine unheilbare Krankheit in ihre letzte Lebensphase gekommen sind und zu Hause nicht umfassend versorgt werden können.

Wir helfen und begleiten

Unser Handeln ist darauf gerichtet, dass Menschen an ihrem Lebensende selbstbestimmt, sicher und geborgen leben können und im Sterben begleitet werden.

Die professionelle Betreuung hat zum Ziel, körperliche und seelische Belastungen zu lindern, den Bewohnern ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und sie bei Alltäglichem zu unterstützen.

Im Zentrum unseres Engagements steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen.

Neben einer fachkundigen palliativpflegerischen und palliativmedizinischen Versorgung und einer kompetenten liebevollen Begleitung wollen wir unseren Bewohnern und deren Angehörigen die Möglichkeit geben, ihren ganz normalen Alltag zu leben.

In der Zeit, in der sich der Lebensweg vollendet, bietet unser Team aus Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ein sicheres und geborgenes Zuhause.

Wir sprechen von den Menschen im Hospiz nicht als Patienten.
Wir sehen sie als Bewohner, die im Mittelpunkt unseres Handelns stehen.

"Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis zum letzten Augenblick Ihres Lebens wichtig und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können!"

C. Saunders

Corona–Virus-Informationen für Besucher des Hospizes

Corona–Virus-Informationen für Besucher des Hospizes

Die Gesundheit unserer Bewohner, aber auch unseres Personals, liegt uns am Herzen. Um ALLE zu schützen, gilt seit 01.10.2022 im Rahmen der Corona-Virus-Pandemie folgende Verordnung.
 

Die Vorgaben müssen gesetzlich eingehalten werden!

  • Es gilt eine uneingeschränkte Besuchserlaubnis, die Dokumentation über die Besuche ist weiterhin täglich erforderlich.
  • Alle Besucher müssen die hygienischen Schutzmaßnahmen einhalten.
  • Besucher ohne Impf- oder Genesen Nachweis müssen ein zertifiziertes Schnelltestergebnis (von zertifizierten Teststellen) vorweisen, welches nicht älter als 24 h ist (auch Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr müssen getestet werden)! Einlass wird nur gewährt, wenn Sie keines der folgenden Symptome haben: Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksverlust.
  • medizinische Maskenpflicht oder FFP 2-Maske (außer Kinder bis zum 6. Lebensjahr) besteht in den öffentlichen Bereichen des Hospizes und bei engem Bewohnerkontakt.

Der Besucher, wird an der Tür abgewiesen, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Verweigerung der Schnelltestung
  • Maskenverweigerer (nur mit amtsärztliche Bescheinigung zulässig!)
  • Atemwegsinfektion
  • Kontakt zu einem Corona-Virus-Infizierten bestand/besteht
  • Quarantäne zu Hause eingehalten werden muss
  • Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet


Sollten wir ein aktives Corona-Geschehen in der Einrichtung haben, werden wir Sie informieren und es treten ggf. spezifische Einzelmaßnahmen in Kraft.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

Ivonne Fischer
Einrichtungsleitung Hospiz